wird nach der Satzung von der Mitgliederversammlung im Wechsel auf drei Jahre gewählt und besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassierer/in.
Der/die Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in und der/die Kassierer/in vertreten jeweils zu zweit den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Zum erweiterten Vorstand gehören nach den Vorgaben der Satzung darüber hinaus die Vertreter der einzelnen Fachschaften.
Aktuell haben sich die Mitglieder für folgenden geschäftsführenden Vorstand entschieden:




