wird nach der Satzung von der Mitgliederversammlung im Wechsel auf drei Jahre gewählt und besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassierer/in.
Der/die Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in und der/die Kassierer/in vertreten jeweils zu zweit den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
Ferner gehören zum Vorstand mit Sitz und Stimme der/die Jugendvorsitzende und der/die Seniorenvorsitzende, die durch ihre Abteilungen gewählt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Zum erweiterten Vorstand gehören nach den Vorgaben der Satzung darüber hinaus die Vertreter der einzelnen Fachschaften.
Aktuell haben sich die Mitglieder für folgenden geschäftsführenden Vorstand entschieden: