Die Vereinssatzung
ist ohne Zweifel die wichtigste rechtliche Grundlage für das Funktionieren eines Sportvereins.
Die Vorlage einer solchen Satzung ist nach dem BGB unabdingbare Voraussetzung für die Gründung eines Vereins. Somit ist es nur konsequent, dass im BGB (§§ 57, 58) vorgegeben ist, welche Bestimmungen eine Satzung unbedingt enthalten muss. Dieser sog. Pflichtinhalt erfordert Regelungen zu folgenden Themen:
- Vereinsname, Vereinssitz,
- Bestimmung, dass der Verein eingetragen werden soll,
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft,
- Regelung zur Beitragspflicht,
- Bildung des Vorstands gem. § 26 BGB,
- Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen,
- Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
Über diesen Mindestinhalt hinaus empfiehlt es sich, durch die Vereinbarung weiterer Vorschriften den individuellen Bedürfnissen des eigenen Vereins gerecht zu werden. Solche Regelungen vereinfachen die Geschäftsführung und helfen häufig, Ärger zu vermeiden. Solche Inhalte betreffen z. B.
- den Ausschluss von Vereinsmitgliedern,
- die Beendigung der Mitgliedschaft aus sonstigen Gründen,
- die Bestimmung des Geschäftsjahrs,
- die Voraussetzungen für eine Satzungsänderung,
- Regelungen zur Änderung des Vereinszwecks,
-
die Aufstellung von Vereinsordnungen.
Die Vereinssatzung des WSC 2000 e. V. in der Fassung vom Januar 2000 können Sie hier downloaden.