Die Jugendordnung

Die Jugendordnung


regelt die Belange aller Kinder und Jugendlichen beim WSC 2000 e. V.

Die Jugendabteilung des Vereins organisiert sich gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.09.1973 entsprechend den Vorgaben der Vereinssatzung und im Rahmen der ihr zugewiesenen Finanzmittel selbständig.
In der Satzung ist festgelegt, dass die Mitglieder der Jugendabteilung beim jährlich stattfindenden Vereinsjugendtag den Jugendausschuss wählen (§ 6.2) und der/die so gewählte Vorsitzende nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins mit Sitz und Stimme dem Hauptvorstand angehört (§ 6.1).
Analog zur Vereinssatzung regelt die Jugendordnung die Details der Jugendarbeit beim WSC 2000, insbesondere die Ziele und Aufgabenstellung Abteilung, die Zusammensetzung der Organe sowie die Einberufung und den Ablauf der Vereinsjugendtage. Die Jugendordnung wird vom Vereinsjugendtag beschlossen und in der Mitgliewderversammlung bestätigt.

Den vollständigen Wortlaut der Jugendordnung in der Fassung vom 29.01.2001 können Sie hier downloaden.
 

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