Die Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung


ergänzt die Vereinssatzung und enthält vornehmlich Regelungen, die das Miteinander innerhalb eines Sportvereins ermöglichen und vereinfachen.

Während die Vereinssatzung des WSC 2000 die Pflichtinhalte nach dem Vereinsrecht des BGB sowie die wichtigsten Regelungen zur Vereinsstruktur und zur inhaltlichen Gestaltung ausweist, spiegelt die Geschäftsordnung sozusagen die regelmäßigen Arbeitsabläufe wieder. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt die Geschäftsordnung, die nicht nur für die Organe des Gesamtvereins sondern auch für die Vereinsarbeit in den Abteilungen verbindlich ist.
Vornehmlich findet man in der Geschäftsordnung Bestimmungen zur Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, sowie zum Procedere rund um die satzungsgemäß vorgegebenen Wahlen zu den Organen des Vereins bzw. dessen Abteilungen. 

Hier finden Sie die Geschäftsordnung des WSC 2000 in der Fassung vom 26.03.2001 als Download.

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