Die Finanzordnung
des WSC 2000 bezieht sich auf § 3 der Vereinssatzung "Beiträge und Geldwirtschaft" und wird von der MItgliederversammlung beraten und beschlossen.
Gerade die Erschließung von Finanzierungsmitteln für den laufenden Sportbetrieb und deren sparsame sowie satzungsgemäße Verwendung unterliegen einer hohen Verantwortung der Vereinsmitarbeiter und bedürfen der besonderen Sorgfalt aller Beteiligten.
Deshalb ist es unerlässlich, die damit zusammenhängenden Vorgänge und Abläufe zu dokumentieren und sich auf allgemeinverbindliche Spielregeln festzulegen.
Die Finanzordnung des WSC definiert deshalb u. a. die Grundlagen der Finanzwirtschaft, die Gestaltung des Haushaltsplanes, die vorläufige Haushaltsführung und die Ausführung des genehmigten Haushalts. Sie regelt ferner auch für alle Abteilungen verbindlich den Zahlungsverkehr, die ordnungsgemäße Buchführung, die Rechnungslegung, das Prüfungswesen sowie die Erstattung von Auslagen.
Die vollständigen Regelungen der Finanzordnung in der Fassung vom 26.03.2001 können Sie hier downloaden.