Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied beim WSC 2000 e. V. ?
Zunächst einmal gilt, dass alle natürlichen Personen Mitglied beim WSC 2000 e. V. werden können, sofern sie die Bestimmungen der Vereinssatzung und die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände anerkennen.
Die Mitgliedschaft beantragen Sie per Vordruck schriftlich beim Vorstand des Vereins. Meistens geschieht dies über den/die jeweilige/n Übungsleiter/in bzw. den/die Trainer/in.
Bei Minderjährigen ist dabei - wie üblich - die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei beschränkt geschäftsfähigen Mitgliedern dient diese Einwilligung auch als Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu allen Handlungen, die der Minderjährige in Ausübung seiner Mitgliedsrechte vornimmt.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier ausdrucken.
Die Mitgliedschaft ist zunächst generell unbefristet und endet automatisch beim Tod eines Mitgliedes.
Ausgeschlossen werden kann allerdings nur, wer massiv und wiederholt gegen die Vereinssatzung oder die Interessen des Vereins handelt oder wer mit den Beiträgen, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, länger als zwölf Monate im Rückstand ist.
Teilen Sie bitte Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Kontonummer umgehend der Geschäftsstelle unseres Vereins telefonisch (Tel. 02389 / 69 71), per Fax (02389 / 92 67 31) oder E-Mail (info@wernersc.de) mit.