FuB - Informationen zur Dichtheitsprüfung für die TOP 50

FuB - Informationen zur Dichtheitsprüfung für die TOP 50

Claus Externbrink, Vorstand des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR, und Rosi Evers, Sachgebietsleiterin und Kundenbeauftragte der SAL, referierten am vergangenen Mittwoch auf Einladung der TOP 50 des WSC und der Familienbildungsstätte zu dem Thema „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen“. Das außergewöhnlich hohe Interesse an dieser Veranstaltung machte bereits im Vorfeld deutlich, welche Bedeutung diese komplexe und brandaktuelle Problematik insbesondere bei Hauseigentümern zurzeit genießt.

 

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Und die 35 Teilnehmer, die sich letztendlich um 18 Uhr im Seminarraum I der FABI eingefunden hatten, mussten ihr Kommen wahrlich nicht bereuen, erwiesen sich die eingeladenen Referenten doch als kompetente und erfahrene Fachleute, denen es gelang, die Inhalte in einem Powerpoint-Vortrag anschaulich und auch für Laien gut verständlich darzustellen. 

Gespannt folgten die Zuhörer zunächst den Ausführungen von Claus Externbrink, die für manchen Teilnehmer doch die eine oder andere Überraschung bereithielten. Wenngleich sich die dargestellten Entwicklungen und Erfahrungen überwiegend an den Vorgaben in der Nachbarstadt Lünen orientierten, wurde schnell deutlich, dass die Aussagen im Wesentlichen auch für Werne übernommen werden können.

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Einleitend erfuhren die Teilnehmer einiges über den Umfang der Zuständigkeiten für die Abwasserleitungen und die auftretenden Schäden an den Kanälen sowie deren Einteilung in Schadensklassen. Wegen der möglichen Nachteile für die Umwelt insbesondere bei gravierenden Defekten fordert der Gesetzgeber im § 61 a des Landeswassergesetzes eine Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsleitungen bis spätestens 31.12.2015 und natürlich auch eine anschließende Sanierung des Systems.

Dabei können die Gemeinden nach aktuellem Stand per Satzung eine davon abweichende Frist festlegen. Allerdings bleibt abzuwarten, welche Regelungen eine anstehende Änderung des Landeswassergesetzes trifft, deren Entwurf für Ende Januar erwartet wird und das Mitte des Jahres beschlossen werden könnte.

Nach Meinung des Referenten muss man aber davon ausgehen, dass an der grundsätzlichen Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung und anschließenden Sanierung nicht gerüttelt wird. Und deswegen empfahl Claus Externbrink den Anwesenden, möglichst zeitnah, noch vor dem erwarteten Ansturm, diese Dichtheitsprüfung von einem kompetenten Unternehmen und nach Preisvergleichen möglichst günstig vornehmen zu lassen.

Bei den unterschiedlichen Prüfungsmethoden sprechen seiner Meinung nach die Vorteile eindeutig für eine optische Untersuchung mit einem Kamerasystem. Das Ergebnis der Untersuchung bildet dann die Grundlage für eine evtl. anstehende Sanierung des Leitungssystems. Wegen der Kostenintensität solcher Maßnahmen sollte man sich dazu unbedingt ein Gutachten erstellen und dieses möglichst von einem kompetenten Fachmann prüfen lassen. Dies gilt umso mehr, als sich gerade hier auch unseriöse Firmen tummeln, die durch unsachgemäße oder überflüssige Leistungen häufig enorme Kosten verursachen.

Mit großem Interesse nahmen die anwesenden Hauseigentümer den Hinweis des Referenten zur gesetzlich festgelegten und kostenlosen Beratungspflicht der Gemeinden auf. Wichtig auch zu wissen, dass nach einer optischen Dichtheitsprüfung eine Sanierungsfrist (z. B. fünf Jahre bei Schäden der Klasse B) mit der Kommune vereinbart werden kann.

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Zum Schluss seines Vortrages ging Claus Externbrink explizit auf Kanalschäden ein, die durch die Folgen des Bergbaus entstanden sind. Für die betroffenen Zuhörer war es sicher wichtig zu hören, dass dabei die Beweislast beim Eigentümer liegt und unbedingt die Verjährungsfristen zu beachten sind, um letztlich eine lukrative Vereinbarung über die anstehende Sanierung mit dem Bergamt zu erreichen.

Das Ende der Veranstaltung bildete eine Fragerunde, die ausgiebig genutzt wurde, um mit den erfahrenen Fachleuten eine ganze Reihe von Einzelfällen zu diskutieren. Auch hier blieb keine Frage unbeantwortet.

Manfred Prömel vom Organisationsteam der TOP 50 war es zum Schluss vorbehalten, sich im Namen aller Teilnehmer bei den Referenten, die honorarfrei nach Werne gekommen waren, mit einem kleinen Präsent zu bedanken. Sein Dank galt aber auch der Familienbildungsstätte für die gute Zusammenarbeit im Allgemeinen und Anne Weidemann für die Vorbereitung der gelungenen Veranstaltung.

Weitere Informationen zur Thematik „Abwasserbeseitigung und Dichtheitsprüfungen“ gibt es auf der Website des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen www.abwasser-luenen.de. Hier erhält man auch Auskunft darüber, wann und wo weitere Informationsveranstaltungen zu diesem interessanten Thema stattfinden.